Asyl-Dashboard EU
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Asylanträge 2023 (Jan-Okt)
+ 22 %
zum Vorjahr
Aktuelle Daten:
Die monatlichen Gesamtdaten für die EU erscheinen immer erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Monaten.
Jährliche Daten:
Asylentscheidungen:
- Flüchtlingsstatus (Genfer Konvention):
Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe - Subsidiärer Schutz:
Es liegt keine Verfolgung vor, aber Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsland sind gefährdet - Humanitärer Status:
Wenn die beiden anderen Schutztitel nicht greifen, kann aus humanitären Gründen der Aufenthalt geduldet werden - Ablehnung:
Kein Schutzstatus, muss EU wieder verlassen
Durchsetzung der Asylgesetzgebung:
2022 haben in der EU rund 420.000 Drittstaatsangehörige die Anordnung erhalten, die EU zu verlassen. Tatsächlich nachgekommen sind dieser Anordnung aber nur rund 78.000. Das heißt, dass rund 82 Prozent der Personen, die die EU hätten verlassen müssen, einfach in der Union geblieben sind. Insgesamt hielten sich in der EU 2022 laut Eurostat rund 1.059.000 Personen illegal auf.
Asylrechtliche Grundlagen der EU:
Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011
Zweck dieser Richtlinie ist es, Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben, sowie für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes festzulegen.
Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
Mit dieser Richtlinie wurden gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes eingeführt.
Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
Zweck dieser Richtlinie ist die Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten.
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
Diese Verordnung legt die Kriterien und Verfahren fest, die bei der Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zur Anwendung gelangen.
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von EURODAC für den Abgleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr der Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und EUROPOLs auf den Abgleich mit EURODAC-Daten
Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008
Zweck ist die Festlegung von Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
RICHTLINIE 2003/86/EG DES RATES
vom 22. September 2003
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten.
Artikel zum Thema:
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- 14. November 2023
- 7. November 2023